Amtshandlungen
Taufe, Konfirmation, Trauung, Aufnahme und Bestattung sind die sogenannten „Amtshandlungen“ der Ev. Kirche bzw. eines Pfarrers oder einer Pfarrerin.
Grundsätzlich ist zunächst mal der Pfarrer oder die Pfarrerin derjenigen Gemeinde oder desjenigen Gemeindebezirks dafür zuständig, wo man wohnt. In begründeten Ausnahmen kann man auch den Pfarrer oder die Pfarrerin einer anderen Gemeinde dafür in Anspruch nehmen. Das muss aber mit dem zuständigen Pfarrer oder der zuständigen Pfarrerin abgesprochen werden. Also in jedem Fall zunächst immer erst mal Kontakt mit dem zuständigen Pfarrer oder der zuständigen Pfarrerin der Wohnsitzkirchengemeinde aufnehmen (Ausnahme: Man gehört bereits durch erfolgte „Umgemeindung“ einer anderen als der Wohnsitzkirchengemeinde an. Eine „Umgemeindung“ kann man schriftlich beim Presbyterium der Gemeinde beantragen, zu der man gehören möchte. Das ist vor allem dann möglich, wenn man ehrenamtlich in der betreffenden Gemeinde engagiert ist oder regelmäßig am dortigen Gemeindeleben teilnimmt).
Was muss ich tun, wenn…
…ich mein Kind taufen lassen möchte oder ich selbst getauft werden möchte?
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Für die Taufe gibt es keinen vorgeschriebenen Termin. Man kann sowohl als kleines Kind, als auch als Jugendlicher oder als Erwachsener getauft werden.
Bei uns in der Gemeinde gibt es auch keine festen Tauftermine. Getauft wird im Sonntagsgottesdienst der Gemeinde. Der genaue Termin wird zwischen Pfarrer/in und Tauffamilie gemeinsam abgestimmt. Es muss von Seiten der Kirchengemeinde und von Seiten der Familie „passen“.
Wer 14 Jahre oder älter ist, meldet sich selbst zur Taufe an. Unter 14-Jährige werden von den Eltern zur Taufe angemeldet. Bei getrennt lebenden Eltern, von denen aber beide sorgeberechtigt sind, müssen beide Elternteile der Taufe zustimmen. Mindestens ein Elternteil muss der Ev. Kirche angehören. Sind beide Elternteile nicht Mitglied der Ev. Kirche, kann das zuständige Presbyterium trotzdem die Taufe erlauben, wenn ein Pate oder eine Patin der Ev. Kirche angehört.
Wer 13 Jahre alt ist, nimmt ein Jahr lang an einem Konfirmationskurs teil und wird im Rahmen der Konfirmation bzw. an ihrer Stelle getauft.
Zwei bis drei Wochen vor der Taufe kommt der zuständige Pfarrer oder die zuständige Pfarrerin zu einem Taufgespräch zur Tauffamilie nach Hause. Dabei geht es um ein näheres Kennenlernen, um Sinn und Zweck der Taufe, um die Aufnahme für die Taufe wichtiger Daten und um den Ablauf der Taufe im Gottesdienst. Wenn es möglich ist, ist es schön, wenn die zukünftigen Patinnen und Paten dabei sind.
Wenn möglich, soll ein Täufling Paten haben. Paten müssen grundsätzlich Mitglied in einer christlichen Kirche oder Gemeinschaft sein. Das muss durch eine Patenbescheinigung nachgewiesen werden. Diese bekommt man in der Regel im Büro der eigenen Wohnsitzkirchengemeinde.
Eltern oder Paten suchen für ihr Kind einen Bibelvers als Taufspruch aus.
Familienangehörige und Freunde können sich an der Gestaltung des Gottesdienstes auf verschiedene Art und Weise beteiligen. Auch das kann Thema des Taufgesprächs sein.
Vier Jahre nach der Taufe lädt unsere Kirchengemeinde zu einem besonderen Tauferinnerungsgottesdienst ein.
[/su_spoiler]…wenn mein Sohn bzw. meine Tochter zur Konfirmation gehen will?
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Mit 14 Jahren gilt man laut Gesetzgeber als religionsmündig. Deshalb findet in der Nähe des 14. Geburtstages die Konfirmation statt. Das lateinische Wort „confirmare“ heißt „bekräftigen, bestärken, bestätigen“, gibt es auch im Englischen „confirmation“ als Bezeichnung für eine Buchungsbestätigung zum Beispiel. Mit der Konfirmation bestätigt man seine eigene Taufe und sagt Ja zu seinem Getauftsein und zur dadurch begründeten Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Die meisten werden heutzutage immer noch als kleines Kind getauft. Die Eltern und Paten bekennen dabei stellvertretend für ihr Kind ihren Glauben und versprechen, es in ihrem Glauben zu erziehen. Wenn man religionsmündig wird, kann man selbst etwas dazu sagen, seinen Glauben bekennen und zur eigenen Taufe Ja sagen.
Damit dieses Ja ein qualifiziertes Ja ist, kann man ein Jahr lang an einem Konfirmationskurs teilnehmen, in dem man sich ein Bild darüber machen kann, was es heißt, als Christ bzw. Christin zu leben. In diesem Kurs werden grundlegende Themen des christlichen Glaubens behandelt. Das wichtigste dabei ist die eigene, persönliche Auseinandersetzung mit diesen Themen. In dem Sinne ist es kein Unterricht wie in der Schule, da man Glauben schlechterdings nicht wie in der Schule mit Noten bewerten kann.
In unserer Kirchengemeinde dauert der Konfirmationskurs ein Schuljahr lang von Sommerferien zu Sommerferien. Wer bis zu Beginn des Kurses 13 Jahre alt ist, kann daran teilnehmen. Die betreffenden Jugendlichen werden dazu von der Kirchengemeinde persönlich angeschrieben und zu einem Anmeldegespräch mit Pfarrer oder Pfarrerin eingeladen.
Wer noch nicht getauft ist, kann trotzdem an dem Konfirmationskurs teilnehmen und wird dann anstelle der Konfirmation getauft. Er oder sie kann von vorneherein selbst Ja dazu zu sagen, weil er oder sie ja dann religionsmündig ist. Unter Umständen hat die Kirchengemeinde von bisher nicht Getauften keine Adresse, da man ohne Taufe ja noch kein Gemeindemitglied ist. In dem Fall bitten wir um selbständige Kontaktaufnahme.
Der Kurs beginnt mit einem Kennenlern-Wochenende im Gemeindehaus. Danach trifft sich die Gruppe jeden Monat für einen ganzen Samstag (sechs Stunden, inkl. Mittagessen) zu einem bestimmten Thema. An dem anschließenden Sonntag sind alle Konfirmandinnen und Konfirmanden zusammen im Gottesdienst. Darüber hinaus muss jede/r an einem weiteren Gottesdienst im Monat teilnehmen.
Zum Ende des Kurses gibt es ein weiteres gemeinsames Wochenende auswärts.
Ganz am Ende steht der Konfirmationsgottesdienst kurz vor den Sommerferien.
Zu Beginn des Konfirmationskurses stehen bereits alle Termine fest, so dass man sich gut orientieren kann. Für Fragen und Informationen steht Jan Fragner unter 77894 zur Verfügung.
Der Konfirmationskurs wir begleitet von einem Team aus zehn ehrenamtlich Mitarbeitenden der Gemeinde, Erwachsene und ältere Jugendliche.
Neuer Konfirmationskurs ab September 2017
Wer bis zum Beginn des nächsten Schuljahres 13 Jahre alt ist, kann sich ab sofort zu unserem neuen Konfi-Kurs anmelden. Dazu einfach einen persönlichen Anmeldetermin mit Pfarrehepaar Fragner (Tel. 0202/77894) vereinbaren! Das Anmeldegespräch dauert etwa eine Stunde. Es sollte noch vor den Sommerferien stattgefunden haben.
Alle 13-jährigen Gemeindemitglieder werden auch noch schriftlich benachrichtigt.
Wer noch nicht getauft ist, kann selbstverständlich auch am Konfi teilnehmen und wird anstelle der Konfirmation getauft. Wenn man noch nicht getauft ist, ist man noch kein Gemeindemitglied. Wenn auch kein anderes Familienmitglied evangelisch ist, liegen uns unter Umständen keine persönlichen Meldedaten vor, so dass wir diejenigen nicht persönlich benachrichtigen können. Deshalb bitten wir dann um selbständige Kontaktaufnahme.
[/su_spoiler]…wenn ich in die Ev. Kirche aufgenommen werden möchte?
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Wer getauft ist, aber nicht Mitglied der Evangelischen Kirche ist und auch keiner anderen Kirche angehört, kann von jedem Pfarrer bzw. jeder Pfarrerin in ganz Deutschland (wieder) in die Evangelische Kirche aufgenommen werden. Dazu bedarf es einer schriftlichen, aber formlosen Willenserklärung. Die Aufnahme geschieht dann entweder im Vier-Augen-Gespräch mit dem oder der betreffenden Pfarrer/in oder im Beisein von Zeugen oder, wenn gewünscht, auch im Gottesdienst, verbunden mit einem besonderen Segen.
Durch die Aufnahme wird man Mitglied der Kirchengemeinde, in deren Gebiet man seinen Erstwohnsitz hat.
Auf Antrag hin kann man zu einer anderen Kirchengemeinde als der Wohnsitzgemeinde gehören. Das sollte durch die regelmäßige Teilnahme an Veranstaltungen oder durch Mitarbeit in der anderen Gemeinde begründet werden können. Den entsprechenden formlosen, schriftlichen Antrag stellt man an das Presbyterium (Leitungsgremium) der Gemeinde, zu der man gehören möchte.
Wer einer anderen als der Evangelischen Kirche angehört, muss erst aus der anderen Kirche austreten, wenn er oder sie in die Evangelische Kirche aufgenommen werden möchte.
[/su_spoiler]…mein/e Partner/in und ich uns kirchlich trauen lassen möchten?
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Die kirchliche Trauung ist ein grundsätzlich öffentlicher Gottesdienst anlässlich einer standesamtlichen Eheschließung bzw. Partnerschaftseintragung (auch gleichgeschlechtlich).
Mindestens ein Partner muss der Evangelischen Kirche angehören. Ist ein Partner katholisch, muss sich das Paar entscheiden, ob es ein evangelischer Gottesdienst mit katholischem Beistand sein soll, oder eine katholische Messe mit evangelischem Beistand.
Der Traugottesdienst gehört zusammen mit dem standesamtlichen Termin, der Abstimmung mit Familie und Freunden, der Buchung der Location für die anschließende Feier, des Caterings und der Musik zu den wichtigsten Eckpfeilern einer Hochzeit. Den zuständigen Pfarrer sollte man von Anfang an in die Hochzeitsplanung einbeziehen. Gerade in der schönen, wärmeren Zeit des Jahres sind auch viele andere Veranstaltungen in einer Kirchengemeinde, und auch Pfarrerinnen und Pfarrer machen UrlaubJ. Also, bitte so früh wie möglich Kontakt aufnehmen, gerade wenn man eine ganz bestimmte Terminvorstellung hat.
Alles, was mit dem Traugottesdienst zu tun hat, wird zunächst mit dem zuständigen Pfarrer besprochen. Erst danach werden andere Verantwortliche wie Küster/in und Musiker/in einbezogen.
Bei der kirchlichen Trauung gibt es eine dreifache Zuständigkeit: Pfarrer bzw. Pfarrerin der Kirchengemeinde, in der das betreffende Paar wohnt, oder der Kirchengemeinde, in der die Eltern des einen bzw. des anderen Partners wohnen.
Die Zuständigkeit von Pfarrer oder Pfarrerin ist zunächst auch mal unabhängig vom Ort, an dem der Traugottesdienst stattfinden soll. Gerne fährt der zuständige Pfarrer auch mit zur Kirche in einem anderen Ort, wenn kein allzu großer Reiseaufwand damit verbunden ist.
Unsere Kirche steht auch Paaren von außerhalb zur Verfügung. Hat ein Paar ansonsten keine besondere Verbindung zu unserer Kirchengemeinde und möchte nur wegen der Schönheit unserer Kirche hier Traugottesdienst feiern, erhebt die Kirchengemeinde eine Nutzungsgebühr von 300 Euro. Darin enthalten sind auch die Kosten für Verwaltung, Küsterdienst und Kirchenmusik. Kontakt zur Vermietung der Kirche: Birgit Breuer im Gemeindebüro (doenberg@ekir.de oder 0202/77415)
Etwa einen Monat vor der Trauung trifft sich der zuständige Pfarrer mit dem Paar zu einem Traugespräch. Darin geht es um ein näheres Kennenlernen, um Sinn und Zweck der Trauung, um den Ablauf und die Gestaltung des Gottesdienstes und die Aufnahme von für die Trauung relevanten Daten.
[/su_spoiler]…wenn ein/e Angehörige/r von mir kirchlich bestattet werden soll?
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Wer Mitglied in der Evangelischen Kirche war, wird in der Regel kirchlich bestattet. Gerade auch die Kirchengemeinde hat ein besonderes Interesse daran, ihre Mitglieder würdig zu verabschieden.
War jemand nicht Mitglied der Evangelischen Kirche, kann trotzdem eine kirchliche Bestattung erfolgen, dann vor allem auch aus seelsorglichen Gründen für die Angehörigen.
Hat jemand zu Lebzeiten ausdrücklich einer kirchlichen Bestattung widersprochen, kann er oder sie nicht kirchlich bestattet werden.
Im Falle des Todes nehmen die Angehörigen selbst oder über ein Bestattungsunternehmen möglichst umgehend mit dem zuständigen Pfarrer Kontakt auf, um zunächst den Termin für die Bestattung zu klären.
Der Pfarrer setzt sich dann mit den Angehörigen in Verbindung, um einen Termin für ein Trauergespräch zu vereinbaren. Darin geht es darum, wichtige Lebensdaten zu sammeln und durch Erzählen ein Bild von dem oder Verstorbenen zu bekommen. Besondere Wünsche für die Gestaltung der Trauerfeier können darin ebenfalls besprochen werden.
Die Zuständigkeit des Pfarrers ist unabhängig vom Ort der Bestattung.
[/su_spoiler]…wenn ich eine Beglaubigung/Beurkundung benötige?
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Jede Kirchengemeinde hat Siegelrecht. Der oder die Siegelführende, in der Regel die oder der Vorsitzende des Presbyteriums oder Pfarrerin oder Pfarrer, kann die Übereinstimmung von Kopien mit einem Original beglaubigen. Eine Gebühr wird dafür nicht erhoben, allenfalls der Preis für die erforderlichen Kopien. Am besten, man bereitet die Kopien selbst vor und bringt sie zusammen mit den Originalen ins Gemeindebüro zur Unterschrift. Allerdings werden Beglaubigen von Pfarr- bzw. Kirchenämtern nicht mehr überall anerkannt.
Amtshandlungen (Taufe, Konfirmation, Trauung, Aufnahme, Beerdigung) werden von der Kirchengemeinde beurkundet, wo sie stattgefunden haben.
Ehrenamtliches Engagement kann entsprechend bescheinigt werden.
Patenbescheinigungen werden von der Kirchengemeinde ausgestellt, in der die Person, der das Patenamt übertragen werden soll, wohnt.
[/su_spoiler]…wenn ich spenden möchte?
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Bitte beachten Sie: Für Sachspenden kann die Verwaltung keine Spendenbescheinigung ausstellen. Am besten bringen Sie dann eine entsprechende Quittung des Einkaufs ins Gemeindebüro. Dort bekommen Sie das Geld wieder, das Sie dann wiederum als Spende überweisen können. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung beim Spendenzweck immer auch Ihre Adresse mit an! Das erleichtert uns die Zuordnung beim Versenden der Spendenbescheingung und beim Dankesagen.
Die Kirchengemeinde freut sich immer wieder über die enorm hohe Spendenbereitschaft auf dem Dönberg. Dadurch konnte schon so manche Investition über das normale Maß hinaus getätigt werden. Das Ergebnis lässt sich an vielen Orten im Gemeindeleben erkennen.
Wenn auch Sie spenden möchten, dann tun Sie das herzlich gerne! Wir freuen uns!
Hier ein Tipp: Bis zu einer Summe von 300 Euro gilt der Einzahlungsbeleg Ihrer Bank als Spendennachweis, insbesondere zur Vorlage beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung. Also spenden Sie am besten per Überweisung!
Für alle Spenden über 300 Euro bekommen Sie automatisch eine Spendenbescheinigung von unserer Verwaltung im Kreiskirchenamt in Velbert zugeschickt.
Wenn Sie eine bestimmte Vorstellung haben, was die Kirchengemeinde mit Ihrem Geldgeschenk tun soll, dann geben Sie unbedingt einen Zweck an! Dann können Sie sicher sein, dass die Spende nur für diesen Zweck verwendet wird. Natürlich können Sie auch ohne Angabe eines Zwecks spenden. Dann überlegt das Presbyterium was mit dem auf diese Weise gesammelten Geld geschehen soll.
Bitte beachten Sie: Für Sachspenden kann die Verwaltung keine Spendenbescheinigung ausstellen. Am besten bringen Sie dann eine entsprechende Quittung des Einkaufs ins Gemeindebüro. Dort bekommen Sie das Geld wieder, das Sie dann wiederum als Spende überweisen können. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung beim Spendenzweck immer auch Ihre Adresse mit an! Das erleichtert uns die Zuordnung beim Versenden der Spendenbescheingung und beim Dankesagen.
Spendenkonto:
Evangelische Kirchengemeinde Dönberg
Stadtsparkasse Wuppertal
IBAN: DE64 3305 0000 0000 3722 84
BIC: WUPSDE33XX
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