Amtshandlungen

Taufe, Konfirmation, Trauung, Aufnahme und Bestattung sind die sogenannten „Amtshandlungen“ der Ev. Kirche bzw. eines Pfarrers oder einer Pfarrerin.

Grundsätzlich ist zunächst mal der Pfarrer oder die Pfarrerin derjenigen Gemeinde oder desjenigen Gemeindebezirks dafür zuständig, wo man wohnt. In begründeten Ausnahmen kann man auch den Pfarrer oder die Pfarrerin einer anderen Gemeinde dafür in Anspruch nehmen. Das muss aber mit dem zuständigen Pfarrer oder der zuständigen Pfarrerin abgesprochen werden. Also in jedem Fall zunächst immer erst mal Kontakt mit dem zuständigen Pfarrer oder der zuständigen Pfarrerin der Wohnsitzkirchengemeinde aufnehmen (Ausnahme: Man gehört bereits durch erfolgte „Umgemeindung“ einer anderen als der Wohnsitzkirchengemeinde an. Eine „Umgemeindung“ kann man schriftlich beim Presbyterium der Gemeinde beantragen, zu der man gehören möchte. Das ist vor allem dann möglich, wenn man ehrenamtlich in der betreffenden Gemeinde engagiert ist oder regelmäßig am dortigen Gemeindeleben teilnimmt).

Was muss ich tun, wenn…