Was uns leitet:
„Und alles, was ihr tut, mit Worten oder mit Werken, das tut alles im Namen des Herrn Jesus und dankt Gott, dem Vater, durch ihn.“
Dieser Aufforderung des Apostels Paulus an die Kolosser (1. Kolosserbrief, 3,1) fühlen auch wir uns verpflichtet. Als Evangelische Kirchengemeinde Dönberg sind wir so hineingenommen in den Bund Gottes mit seinem Volk. Wir bekennen uns zu dem lebendigen, dreieinigen Gott, wie er sich in Jesus Christus offenbart hat, und wie er uns in der Bibel bezeugt ist. Wir sind beauftragt zur Verkündigung des Evangeliums, zur rechten Verwaltung der Sakramente, zu diakonischem Handeln und zur Seelsorge.
Zur Erfüllung dieses Auftrages:
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versammeln wir Menschen, um gemeinsam Gottesdienst zu feiern,
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ermutigen wir Menschen, ihren Glauben zu leben,
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schaffen wir Gelegenheiten gemeinsamen Nachdenkens und Lebens,
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begleiten wir Menschen in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen,
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machen wir auch Kinder und Jugendliche mit den zentralenAussagen des christlichen Glaubens vertraut,
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feiern wir mit der Gemeinde und laden Nachbarn und Mitbürger herzlich dazu ein,
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beteiligen wir uns an der Gestaltung des Gemeinwesens und des Zusammenlebens auf dem Dönberg.
Wir stehen mit unserer Arbeit in der Gemeinschaft der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche in Deutschland. Als christliche Gemeinde wissen wir uns verbunden mit der weltweiten Ökumene und pflegen Kontakte zu anderen christlichen Kirchen bzw. Gemeinschaften.
Wir möchten Menschen anderer Religionsgemeinschaften mit Achtung und Gastfreundschaft begegnen.
Die ständige Besinnung auf Gottes Wort und das Gebet bilden die Grundlage für unser Handeln. In dem derart vorgeprägten Rahmen orientieren wir unser Angebot an den Wünschen und Bedürfnissen der Gemeinde. Dies bedeutet auch, dass wir unsere Zielsetzungen immer wieder in kritischer Betrachtung überprüfen und die erreichten Ergebnisse sorgfältig kontrollieren müssen.
Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
Ev. Kirchengemeinde Dönberg (Stand 2/2022):
Das „Kirchengesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ gilt seit dem 1. Januar 2021. Dieses neue Gesetz nimmt zusätzlich zu den Kindern und Jugendlichen jetzt auch andere „schutzbefohlene Menschen“ in den Blick, d. h. alle hilfe- und unterstützungsbedürftigen, behinderten und pflegebedürftigen Menschen sowie Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen.
Wir wollen Schutzräume für Menschen in unserer Gemeinde schaffen, wir wollen, dass Kinder, Jugendliche und andere schutzbefohlene Menschen bei uns sicher und geborgen sind. Das geschieht zum einen durch äußere Rahmenbedingungen und Strukturen, dass geschieht aber v. a. grundsätzlich durch eine Haltung des Respekts, der Achtsamkeit, der Wertschätzung und der Vorsicht unter uns. Durch diese Haltung bzw. Kultur soll sexualisierte Gewalt möglichst verhindert und, wo sie doch geschieht, frühzeitig erkannt und gestoppt werden. Es geht um Prävention, d. h. ein vorbeugendes Denken und Handeln.
Zuallererst geht es darum, Schutzbedürftige vor Grenzüberschreitungen zu schützen, gleichzeitig dient das Konzept aber auch dem Schutz unserer Mitarbeitenden.
Wir nehmen die Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und andere schutzbefohlenen Menschen als Kirchengemeinde ernst und an. Die Mitarbeitenden sind darüber informiert, dass Grenzverletzungen nicht geduldet werden, und lernen, diese zu erkennen.
Es werden Verhaltensregeln miteinander vereinbart. Unsere Mitarbeitenden setzen sich mit Werten wie Respekt, Distanz und Nähe und der Achtsamkeit auseinander und fördern diese Haltung im alltäglichen Miteinander (s. u. Kultur der Achtsamkeit). In Gesprächen und Schulungen bzw. Fortbildungen sensibilisieren wir unsere Mitarbeitenden für renzverletzendes und übergriffiges Verhalten und fördern Handlungssicherheit und Sprachfähigkeit.
Bei Hinweisen auf „sexualisierte Gewalt“ gibt es einen Leitfaden, ein sogenanntes Ablaufschema, das die Mitarbeitenden kennen und nach dem wahrgenommen, bewertet und – wenn nötig – gehandelt wird. Dabei werden wir durch die Fachberatung unseres Kirchenkreises und durch Vertrauenspersonen im Kirchenkreis unterstützt. In allen Bereichen unserer Gemeindearbeit findet eine strukturelle Verankerung des Themas statt.
„Unsere Arbeit ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Dabei achten wir die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen, gehen partnerschaftlich mit ihnen um und respektieren individuelle Grenzen.“ (siehe in: Selbstverpflichtung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Jugend im Rheinland)
Als Kirchengemeinde ist es uns wichtig, eine sensible, offene und transparente Haltung, sowie eine „Kultur des Hinschauens“ zu entwickeln.
Alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Kirchengemeinde, die im Kinder- und Jugendbereich und anderen Bereichen, in denen es besonders um Schutzbefohlene geht, tätig sind, benötigen ein erweitertes Führungszeugnis. Darüber hinaus erklären sie sich bereit, in einer schriftlichen Selbstverpflichtung (siehe unten) die Leitlinien zum Schutz und entsprechende Verhaltensregeln in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen und innerhalb von Teams umzusetzen.
Es ist unser Ziel, eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen und offen und eindeutig miteinander umzugehen.
Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Dönberg
Verfahrensverantwortliche bzw. Schutzbeauftragte der Kirchengemeinde:
Katrin Fragner, Pfarrerin, Tel.: 0202/77894
Birgit Manns, Kindergartenleitung, Tel.: 0202/772210
Susanne Domke, Kinder- und Jugendausschuss, Tel.: 0202/772548
Verfahrensverantwortliche bzw. Schutzbeauftragte des Kirchenkreises, Ev. Beratungsstelle:
Dorothea Müller, Tel.: 02051/ 42 97
Torsten Knüppel, Tel.: 0178 6586636
Kultur der Achtsamkeit und des wertschätzenden, respektvollen Umgangs
Wir begegnen den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen/Menschen mit Wertschätzung, Respekt und Vertrauen.
Wir achten ihre Rechte und individuellen Bedürfnisse.
Wir nehmen ihre Gefühle ernst und sind ansprechbar für die Themen und Probleme, die sie bewegen.
Wir respektieren und wahren ihre persönlichen Grenzen.
Wir gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um, denn sie dienen dem Schutz unserer Mitarbeitenden.
s. Entwurf: Leitlinien zum Kinderschutz des Kirchenkreises Niederberg (Stand November 2017).
Mutmacher für Kinder und Jugendliche
1. Dein Körper gehört dir! Niemand hat das Recht, dich gegen deinen Willen anzufassen! Du darfst selbst bestimmen, wer dich streicheln oder küssen darf. Gegen Berührungen und Blicke, die dir unangenehm sind, egal von wem, darfst du dich wehren!
2. Vertraue deinem Gefühl! Du kannst dich auf deine Gefühle verlassen, auch wenn jemand dir etwas anderes einreden will. Es gibt angenehme Gefühle, da fühlst du dich gut und wohl. Unangenehme Gefühle sagen dir, dass etwas nicht stimmt, du fühlst dich komisch. Sprich über deine Gefühle, auch wenn es schwierig ist!
3. Du hast ein Recht, nein zu sagen! Wenn dich jemand gegen deinen Willen anfassen will oder dich zu Dingen überreden will, die dir unangenehm sind, darfst du sagen: „Nein, das will ich nicht!“ Trau dich, auch wenn es nicht einfach ist! Du kannst auch laut werden!
4. Unheimliche Geheimnisse darfst du weitererzählen! Geheimnisse sollen Freude machen, zum Beispiel eine Geburtstagsüberraschung. Geheimnisse, die dir Angst machen, erzählst du jedoch besser weiter, auch wenn du versprochen hast, sie für dich zu behalten.
5. Du hast ein Recht auf Hilfe! Hole Hilfe, wenn du das brauchst, das kann dir niemand verbieten. Und wenn der, dem du dich anvertraust, dir nicht glaubt, dann gib nicht auf und suche einen anderen, bei dem du dich verstanden fühlst. Hilfe holen ist kein Petzen!
6. Keiner darf dir Angst machen! Lass dir von niemandem einreden, dass etwas Schreckliches passiert, wenn du ein schlechtes Geheimnis verrätst oder Hilfe holst. Das zeigt nur, dass der andere selbst etwas Schlimmes verbergen möchte.
7. Du bist nicht schuld! Wenn Erwachsene deine Grenze überschreiten – egal, ob du Nein sagst oder nicht – sind immer die Erwachsenen verantwortlich für das, was passiert.
s. in: Überarbeitete Präventionsgrundsätze aus: Ermutigen-Begleiten-Schützen, Ev. Jugend im Rheinland, 3. Auflage 2013, Seite 441